Milhahn – Fachanwältin für Familienrecht in Rostock

ProvenExpert: 99 % Empfehlungen
ProvenExpert – 99 Prozent Empfehlungen
TrustLocal
9,1
200 Bewertungen
Google Reviews
Google Reviews
4,7
33 Bewertungen
Tätigkeitsfelder

Häufige Fragen zum Familienrecht

Viele Fragen entstehen bereits im Zusammenhang mit einer Trennung und den nachfolgenden Schritten. Die folgenden Antworten geben Ihnen eine erste Orientierung.

1. Brauche ich für die Scheidung eine Anwältin oder einen Anwalt?

Der Scheidungsantrag muss durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt bei Gericht eingereicht werden. Die andere Seite kann dem Scheidungsantrag grundsätzlich ohne eigene anwaltliche Vertretung zustimmen. Sollen jedoch eigene Anträge gestellt werden, kann auch dafür anwaltliche Vertretung erforderlich sein. Weitere Informationen finden Sie unter Scheidung in Rostock.

2. Wie lange dauert eine Scheidung?

Die Dauer lässt sich nicht pauschal bestimmen. Sie hängt unter anderem davon ab, ob die Voraussetzungen der Scheidung geklärt sind, wie schnell die erforderlichen Auskünfte zum Versorgungsausgleich vorliegen und ob weitere Angelegenheiten zusammen mit der Scheidung entschieden werden sollen. Auch die Bearbeitungsdauer des zuständigen Gerichts spielt eine Rolle. Eine erste Einordnung finden Sie unter Ablauf einer Scheidung.

3. Was bedeutet das Trennungsjahr und wann beginnt es?

Das Trennungsjahr ist die gesetzlich vorgeschriebene Zeit von einem Jahr vor der Scheidung, in der Ehepartner schon getrennt leben müssen. Es soll zeigen, dass die Ehe wirklich gescheitert ist und keine Lebensgemeinschaft mehr besteht.

Das Trennungsjahr beginnt an dem Tag, an dem die Trennung tatsächlich gelebt wird. Entscheidend ist also nicht ein Gespräch allein, sondern dass die Trennung im Alltag wirklich umgesetzt wird.

Es geht dabei nicht nur um eine räumliche Trennung, sondern um das Getrenntleben im Alltag. Das bedeutet: keine gemeinsame Haushaltsführung mehr, keine eheliche Lebensgemeinschaft mehr und mindestens eine Person will die Ehe erkennbar nicht fortsetzen.

Ein Getrenntleben kann auch innerhalb derselben Wohnung möglich sein. Näheres erläutere ich unter Scheidung und Trennungsjahr.

4. Was kostet eine Scheidung ungefähr?

Die Kosten hängen insbesondere vom Verfahrenswert und vom Umfang des Verfahrens ab. Weitere Anträge oder Folgesachen können zusätzliche Kosten verursachen. Eine verbindliche Berechnung erfolgt anhand des konkreten Einzelfalls. Eine erste Orientierung finden Sie unter Kosten in Familiensachen.

5. Was geschieht mit dem Haus oder der gemeinsamen Wohnung?

Bei Haus oder gemeinsamer Wohnung nach der Trennung gilt: Eigentum, Nutzungsrecht und laufende Kosten sind nicht dasselbe und müssen getrennt geprüft werden.

Wer die Immobilie nutzen darf, hängt nicht allein davon ab, wer im Grundbuch steht oder den Mietvertrag unterschrieben hat. Bei der ehelichen Wohnung kann das Gericht die Nutzung nach Billigkeit zuweisen. Dabei zählen vor allem die konkrete Wohnsituation und mögliche Belastungen.

Die finanziellen Belastungen bleiben ein eigener Punkt: Bei einer gemeinsamen Immobilie können Darlehen, Nebenkosten, Wohnvorteil und gegebenenfalls eine Nutzungsentschädigung relevant werden. Wer nach der Trennung allein im Haus bleibt, kann unter Umständen eine Nutzungsentschädigung zahlen müssen; das hängt aber von den Umständen des Einzelfalls ab.

6. Was ist Zugewinnausgleich – und wird wirklich alles halbiert?

Der Zugewinnausgleich ist der Ausgleich des Vermögenszuwachses während der Ehe.

Es wird nicht alles pauschal halbiert.

In der Zugewinngemeinschaft bleibt das Vermögen der Ehegatten grundsätzlich getrennt. Bei Beendigung des Güterstands kann der während der Ehe erzielte Vermögenszuwachs ausgeglichen werden. Dafür sind insbesondere Anfangsvermögen, Endvermögen, Verbindlichkeiten und die maßgeblichen Stichtage zu prüfen. Weitere Informationen finden Sie unter Zugewinnausgleich in Rostock.

7. Gibt es nach der Scheidung automatisch Unterhalt?

Nein. Nach der Scheidung gilt grundsätzlich der Gedanke der Eigenverantwortung. Nachehelicher Unterhalt setzt einen gesetzlichen Anspruchsgrund voraus. In Betracht kommen beispielsweise die Betreuung eines Kindes, Krankheit, Alter oder eine noch nicht ausreichende eigene Erwerbstätigkeit. Weitere Informationen finden Sie unter Nachehelicher Unterhalt.

8. Kann ein Ehevertrag auch ohne großes Vermögen sinnvoll sein?

Ja, das kann der Fall sein. Ein Ehevertrag kann beispielsweise bei unterschiedlichen Erwerbsbiografien, Kinderbetreuung, Selbstständigkeit, Immobilien, Schulden oder besonderen Vorsorgewünschen sinnvoll sein. Die Regelungen müssen zur jeweiligen Lebenssituation passen und rechtlich ausgewogen gestaltet werden. Weitere Informationen finden Sie unter Ehevertrag in Rostock.

9. Welche Unterlagen sollte ich zum ersten Gespräch bereithalten?

Für eine erste Einordnung reichen häufig wenige Angaben. Hilfreich sind insbesondere das Trennungsdatum, Informationen zu gemeinsamen Kindern sowie ein grober Überblick über Einkommen, Vermögen, Verbindlichkeiten und bereits getroffene Vereinbarungen. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden, hängt von Ihrem Anliegen ab. Umfangreiche Unterlagen müssen Sie deshalb nicht vorsorglich vollständig übersenden.

10. Wie läuft der erste Kontakt ab?

Sie schildern zunächst kurz Ihre Ausgangslage. Anschließend klären wir dringende Fragen und besprechen, welche Schritte eingeleitet werden können beziehungsweise sollten und welche Unterlagen dafür notwendig sind. So erhalten Sie einen ersten Überblick für das weitere Vorgehen. Die Kontaktmöglichkeiten finden Sie unter Kontakt zur Kanzlei.


Fachanwältin für Familienrecht
Kristin Milhahn


Telefon: 0381 383 281 39
WhatsApp: 015563 948029
E Mail: kontakt@ra-milhahn.de


Sprechzeiten
Mo- Do 9:00 bis 16:00
Fr 9:00 bis 14:30
Termine nach Vereinbarung