CLP-Verfahren in Rostock
Mit Collaborative Law and Practice, kurz CLP, können Konflikte in einem strukturierten außergerichtlichen Verfahren bearbeitet werden. Ziel ist eine eigenverantwortliche Vereinbarung, die die Interessen beider Seiten berücksichtigt und rechtlich sorgfältig vorbereitet wird.
Jede Seite wird dabei von einer eigenen, für das CLP-Verfahren qualifizierten Rechtsanwältin oder einem eigenen qualifizierten Rechtsanwalt beraten und vertreten. So bleibt die persönliche anwaltliche Begleitung erhalten, während alle Beteiligten gemeinsam an einer außergerichtlichen Lösung arbeiten.
Ich bin Fachanwältin für Familienrecht und für die anwaltliche Tätigkeit im CLP-Verfahren fortgebildet. Ich begleite Mandantinnen und Mandanten in Rostock und Umgebung mit einer klaren rechtlichen Einordnung und einem geordneten Blick auf die nächsten Schritte.
Was bedeutet Collaborative Law and Practice?
CLP ist ein freiwilliges und ausschließlich außergerichtliches Verfahren. Die Beteiligten vereinbaren, während des Verfahrens keine gerichtliche Auseinandersetzung über die gemeinsam bearbeiteten Themen einzuleiten.
Anders als bei einer Mediation wird nicht nur eine neutrale Vermittlungsperson tätig. Jede Seite hat eine eigene anwaltliche Vertretung, die sie rechtlich berät, ihre Interessen wahrt und zugleich an der gemeinsamen Gesprächs- und Verhandlungsstruktur mitwirkt.
Die anwaltliche Beratung bleibt damit parteilich. Der Ablauf ist zugleich auf Transparenz, einen geordneten Informationsaustausch und eine eigenverantwortliche Einigung ausgerichtet.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Ein CLP-Verfahren setzt voraus, dass beide Seiten diesen Weg freiwillig wählen und jeweils durch eine eigene qualifizierte CLP-Anwältin oder einen eigenen qualifizierten CLP-Anwalt vertreten werden.
Zu Beginn wird eine Verfahrensvereinbarung geschlossen. Darin werden insbesondere der außergerichtliche Charakter des Verfahrens, die Zusammenarbeit der Beteiligten, der notwendige Informationsaustausch und der vertrauliche Umgang mit den Gesprächen geregelt.
Beide Seiten müssen bereit sein, die für die Bearbeitung des Konflikts erforderlichen Informationen vollständig und nachvollziehbar bereitzustellen. Das bedeutet nicht, dass bereits zu Beginn in allen Punkten Einigkeit bestehen muss. Unterschiedliche Interessen und rechtliche Auffassungen dürfen offen benannt und geprüft werden.
Was geschieht, wenn keine Einigung erreicht wird?
Ein wesentliches Merkmal des CLP-Verfahrens ist die sogenannte Qualifikations- oder Disqualifikationsklausel: Kommt keine Einigung zustande und soll der Konflikt anschließend streitig oder gerichtlich weitergeführt werden, dürfen die bisher beteiligten CLP-Anwältinnen und CLP-Anwälte die Parteien in derselben Angelegenheit grundsätzlich nicht weiter vertreten.
Für das weitere Verfahren müssen dann andere Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte beauftragt werden. Diese Konsequenz sollte vor Beginn des CLP-Verfahrens bewusst berücksichtigt werden. Sie unterstützt zugleich die offene Zusammenarbeit und die gemeinsame Ausrichtung auf eine außergerichtliche Lösung.
Wann kann ein CLP-Verfahren sinnvoll sein?
CLP kann in Betracht kommen, wenn beide Seiten eine eigenverantwortliche Lösung anstreben, zugleich aber nicht auf eine eigene anwaltliche Beratung verzichten möchten.
Das Verfahren kann auch bei unterschiedlichen Positionen oder schwierigen Themen geeignet sein. Erforderlich bleibt jedoch die Bereitschaft, geordnet zu verhandeln, notwendige Informationen offenzulegen und ernsthaft an einer gemeinsamen Lösung zu arbeiten.
Typische familienrechtliche Themen sind:
- Trennung, Scheidung und die Vorbereitung der Scheidungsfolgen
- Regelungen zu Kindern, Betreuung und Umgang
- Zugewinnausgleich und weitere Vermögensfragen
- Eheverträge, Trennungsvereinbarungen und Scheidungsfolgenvereinbarungen
- nachehelicher Unterhalt, mögliche Ansprüche und Begrenzungen
- Ehewohnung, Hausrat und gemeinsame Verbindlichkeiten
Wie läuft ein CLP-Verfahren typischerweise ab?
- Erste Einordnung: Wir klären Ihre Ausgangslage, Ihre Interessen und die Themen, die geregelt werden sollen.
- Prüfung der Eignung: Es wird geprüft, ob beide Seiten das Verfahren freiwillig führen wollen und jeweils eine qualifizierte CLP-Vertretung zur Verfügung steht.
- Verfahrensvereinbarung: Die Beteiligten vereinbaren die Regeln der Zusammenarbeit und den ausschließlich außergerichtlichen Rahmen.
- Bestandsaufnahme: Die offenen Themen sowie die erforderlichen rechtlichen, persönlichen und wirtschaftlichen Informationen werden geordnet zusammengestellt.
- Gemeinsame Gespräche: Interessen werden herausgearbeitet, Handlungsoptionen entwickelt und rechtlich sowie praktisch geprüft.
- Vereinbarung: Wird eine Einigung erreicht, werden die Ergebnisse schriftlich festgehalten und in die rechtlich erforderliche Form gebracht.
Können weitere Fachpersonen einbezogen werden?
Je nach Thema können im Einvernehmen der Beteiligten weitere qualifizierte Fachpersonen hinzugezogen werden. Das kann beispielsweise bei steuerlichen, wirtschaftlichen oder psychologischen Fragen sowie bei der Bewertung von Immobilien oder Unternehmen sinnvoll sein.
Welche Unterstützung im konkreten Fall benötigt wird, sollte gemeinsam festgelegt werden. Nicht jedes Verfahren erfordert ein größeres Team.
Wie wird die gefundene Lösung verbindlich?
Die im CLP-Verfahren erarbeitete Lösung wird schriftlich dokumentiert. Welche Form für ihre rechtliche Wirksamkeit erforderlich ist, hängt von den geregelten Themen ab.
Bestimmte Vereinbarungen müssen notariell beurkundet oder in einem gerichtlichen Verfahren in der gesetzlich vorgesehenen Form protokolliert werden. Das kann beispielsweise bei Grundstücksübertragungen, bestimmten Vereinbarungen über Scheidungsfolgen oder Regelungen zum Versorgungsausgleich erforderlich sein.
Die Scheidung selbst kann auch nach einer vollständigen außergerichtlichen Einigung nur durch das Familiengericht ausgesprochen werden. Das CLP-Verfahren kann jedoch dazu dienen, die zu regelnden Scheidungsfolgen vorher geordnet zu klären.
Welche Chancen bietet CLP?
CLP verbindet die persönliche anwaltliche Beratung mit einer strukturierten gemeinsamen Verhandlung. Dadurch können rechtliche, wirtschaftliche und persönliche Aspekte zusammen betrachtet werden.
Eine Einigung kann gerichtliche Auseinandersetzungen vermeiden und den Beteiligten mehr Einfluss auf die konkrete Gestaltung der Lösung geben. Ob dies gelingt und wie viel Zeit oder Kosten das Verfahren erfordert, hängt jedoch vom Umfang der Themen, der Mitwirkung aller Beteiligten und dem Verlauf der Gespräche ab.
Eine Garantie für eine Einigung gibt es nicht. Auch führt CLP nicht zwangsläufig in jedem Fall schneller oder kostengünstiger zum Abschluss. Deshalb gehört zu einer sorgfältigen Vorbereitung auch die Prüfung, ob das Verfahren für die konkrete Situation geeignet ist.
Häufige Fragen zum CLP-Verfahren
Reicht es aus, wenn nur eine Seite eine CLP-Anwältin beauftragt?
Nein. Für ein CLP-Verfahren müssen beide Seiten jeweils durch eine eigene qualifizierte CLP-Anwältin oder einen eigenen qualifizierten CLP-Anwalt vertreten werden.
Ist CLP dasselbe wie Mediation?
Nein. In einer Mediation unterstützt grundsätzlich eine neutrale Vermittlungsperson die Beteiligten. Im CLP-Verfahren hat jede Seite eine eigene anwaltliche Vertretung und erhält während der gemeinsamen Verhandlungen eine individuelle rechtliche Beratung.
Kann CLP auch bei schwierigen Themen eingesetzt werden?
Das kann möglich sein. Entscheidend ist nicht, ob bereits Einigkeit besteht, sondern ob beide Seiten freiwillig teilnehmen, die erforderlichen Informationen bereitstellen und ernsthaft an einer außergerichtlichen Lösung arbeiten wollen.
Kann meine CLP-Anwältin mich später vor Gericht vertreten?
Scheitert das CLP-Verfahren, darf die bisherige CLP-Anwältin beziehungsweise der bisherige CLP-Anwalt die Partei in derselben Angelegenheit grundsätzlich nicht streitig weitervertreten. Für das weitere Verfahren muss eine neue anwaltliche Vertretung beauftragt werden.
Ersetzt eine CLP-Einigung die gerichtliche Scheidung?
Nein. Eine Ehe kann nur durch das Familiengericht geschieden werden. Im CLP-Verfahren können jedoch die Scheidungsfolgen vorbereitet und, soweit rechtlich möglich, einvernehmlich geregelt werden.
CLP in Rostock – nächster Schritt
In einem ersten Gespräch klären wir, welche Themen geregelt werden sollen, ob die Voraussetzungen für ein CLP-Verfahren vorliegen und welche nächsten Schritte sinnvoll sind.
Danach können Sie besser einschätzen, ob dieser außergerichtliche Weg zu Ihrer Situation passt. Termine erfolgen nach Vereinbarung.




