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– Unterhalt

Die wesentlichen Unterhaltsarten im Überblick:

  • Ehegattenunterhalt:

Unterhalt, den ein Ehepartner während der Ehe an den anderen leistet.

  • Trennungsunterhalt:

Unterhaltszahlungen, die ein Ehepartner während der Trennungsphase bis zur Rechtskraft der Scheidung an den anderen zahlt.

  • Nachehelicher Unterhalt: 

Unterhaltszahlungen des einen Ehepartners an den anderen Ehepartner nach der Rechtskraft der Scheidung. (u.a. Unterhalt wegen Betreuung eines Kindes, Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit und Aufstockungsunterhalt)

  • Kindesunterhalt:

Unterhalt, den die Eltern für den Lebensunterhalt ihrer Kinder leisten.

 

Zusätzlich gibt es noch weitere Unterhaltstatbestände, z.B. der Elternunterhalt, der jedoch nicht direkt im Zusammenhang mit einer Scheidung steht.

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