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– Unterhalt

Die folgenden Unterhaltsarten werden im Wesentlichen unterschieden:

  • Ehegattenunterhalt:

Unterhaltszahlungen eines Ehegatten während der Ehe

  • Trennungsunterhalt:

Unterhaltszahlungen des ein Ehepartners an den anderen Ehepartner in der Zeit zwischen Trennung und Rechtskraft der Scheidung

  • Nachehelicher Unterhalt: 

Unterhaltszahlungen des einen Ehepartners an den anderen Ehepartner nach der Rechtskraft der Scheidung. (u.a. Unterhalt wegen Betreuung eines Kindes, Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit und Aufstockungsunterhalt)

  • Kindesunterhalt:

Unterhaltszahlungen der Eltern zugunsten ihrer Kinder

 

Daneben gibt es noch weitere Unterhaltstatbestände, z.B. der Elternunterhalt. Diese Art des Unterhalts steht jedoch nicht im Zusammenhang mit einer Scheidung.

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