– Unterhalt
Die folgenden Unterhaltsarten werden im Wesentlichen unterschieden:
- Ehegattenunterhalt:
Unterhaltszahlungen eines Ehegatten während der Ehe
- Trennungsunterhalt:
Unterhaltszahlungen des ein Ehepartners an den anderen Ehepartner in der Zeit zwischen Trennung und Rechtskraft der Scheidung
- Nachehelicher Unterhalt:
Unterhaltszahlungen des einen Ehepartners an den anderen Ehepartner nach der Rechtskraft der Scheidung. (u.a. Unterhalt wegen Betreuung eines Kindes, Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit und Aufstockungsunterhalt)
- Kindesunterhalt:
Unterhaltszahlungen der Eltern zugunsten ihrer Kinder
Daneben gibt es noch weitere Unterhaltstatbestände, z.B. der Elternunterhalt. Diese Art des Unterhalts steht jedoch nicht im Zusammenhang mit einer Scheidung.
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