– Unterhalt
Die wesentlichen Unterhaltsarten im Überblick:
- Ehegattenunterhalt:
Unterhalt, den ein Ehepartner während der Ehe an den anderen leistet.
- Trennungsunterhalt:
Unterhaltszahlungen, die ein Ehepartner während der Trennungsphase bis zur Rechtskraft der Scheidung an den anderen zahlt.
- Nachehelicher Unterhalt:
Unterhaltszahlungen des einen Ehepartners an den anderen Ehepartner nach der Rechtskraft der Scheidung. (u.a. Unterhalt wegen Betreuung eines Kindes, Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit und Aufstockungsunterhalt)
- Kindesunterhalt:
Unterhalt, den die Eltern für den Lebensunterhalt ihrer Kinder leisten.
Zusätzlich gibt es noch weitere Unterhaltstatbestände, z.B. der Elternunterhalt, der jedoch nicht direkt im Zusammenhang mit einer Scheidung steht.
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