Kosten
Rechtsschutzversicherung
Die Voraussetzung für die Kostenübernahme durch eine Rechtsschutzversicherung ist eine sogenannte Deckungszusage. Diese erklärt, dass die Versicherung die im Rahmen Ihres Rechtsstreits entstehenden Kosten, einschließlich der Gerichtskosten, übernimmt.
Falls Sie bisher keine Schritte unternommen haben, biete ich Ihnen einen kostenlosen Kontakt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung an, um die Kostenübernahme in Ihrem konkreten Fall abzuklären. Bitte bringen Sie dafür Ihre Versicherungspolizei und die „Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung“ (ARB) zum Termin mit.
Sollte die Rechtsschutzversicherung die Kostenübernahme ablehnen, entscheiden Sie, ob Sie das Mandat dennoch erteilen möchten. Sollte dies nicht der Fall, entstehen Ihnen gegebenenfalls allein die Gebühren einer rechtsanwaltlichen Erstberatung.
Beratungs- und Prozesskostenhilfe
Um sicherzustellen, dass Sie Ihre Rechte durchsetzen können, bietet der Staat unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Hilfeleistungen an, wenn Sie über keine ausreichenden Mittel verfügen.
Sie können beim zuständigen Amtsgericht für Ihren Wohnort sowohl Beratungs- als auch Prozesskostenhilfe beantragen. Die gesetzlichen Vorgaben legen fest, unter welchen Bedingungen diese Hilfen gewährt werden. Hat Ihr Anliegen Aussicht auf Erfolg und liegt Ihr Einkommen und Vermögen unter einem bestimmten Schwellenwert, können Sie sowohl Beratungs- als auch Prozesskostenhilfe erhalten.
Die Beratungshilfe umfasst die rechtliche Beratung und Vertretung durch einen Anwalt sowie die außergerichtliche Regelung Ihrer Anliegen.
Falls Sie Klage erheben müssen, deckt die Prozesskostenhilfe (in Familiensachen: Verfahrenskostenhilfe) die Kosten und Gebühren des Verfahrens ab. Je nach Ihrer finanziellen Situation kann die Prozesskostenhilfe in Form von Ratenzahlungen gewährt werden, oder Sie werden von der Zahlung vollständig befreit. Gerne berate ich Sie, ob eine solche Hilfe für Sie in Frage kommt.
Erstberatung
Das Gesetz sieht vor, dass für die rechtliche Beratung ein Honorar zwischen Mandanten und Rechtsanwalt vereinbart wird. Für eine Erstberatung erlaube ich mir 190,00 Euro zzgl. Mehrwertsteuer (19 %) zu berechnen. Zu dieser Gebühr können gegebenenfalls zusätzliche Kosten, wie für Kopien und Porto, hinzukommen.
Ziel der Erstberatung ist es, Ihnen eine erste rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens zu geben. Damit sind Sie in der Lage zu entscheiden, ob Sie Ihr Anliegen weiterverfolgen möchten oder nicht.
Eine telefonische Anfrage zur Klärung der Erfolgsaussichten eines neuen oder geplanten Rechtsstreits zählt ebenfalls als Erstberatung.
Da viele Anliegens komplex sind und erst nach einer gründlichen rechtlichen und tatsächlichen Prüfung vollständig beurteilt werden können, bietet die Erstberatung jedoch nicht die Möglichkeit einer schnellen und vollständigen Lösung. Darüber hinaus umfasst das Erstberatungsgespräch nicht das Erstellen von Schriftstücken oder die Kommunikation mit dem Gegner oder dessen Rechtsanwalt.
Falls Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, werden in der Regel die Kosten der Erstberatung übernommen.
Gebühren für die außergerichtliche Vertretung
Die außergerichtliche Vertretung umfasst alle Angelegenheiten, die nicht mit einem Gerichtsverfahren verbunden sind, wie beispielsweise die Kontaktaufnahme mit dem Gegner oder dessen Anwalt.
Wenn Sie sich entscheiden, mir den Auftrag für die außergerichtliche Vertretung zu erteilen, erfolgt die Vergütung gemäß dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Höhe der Gebühren orientiert sich an der Regel am Gegenstandswert und umfasst meist die sogenannte Geschäftsgebühr sowie gegebenenfalls eine Einigungsgebühr.
Darüber hinaus ist auch die Abrechnung auf Basis eines Pauschal- oder Stundenhonorars gängig. Bei einem Pauschalhonorar wird ein festerer Preis für die gesamte anwaltliche Beratung vereinbart. Bei einem Stundenhonorar wird der tatsächliche Zeitaufwand dagegen zu einem festgelegten Stundensatz abgerechnet.
Gebühren für die Vertretung vor Gericht
Die Vergütung des Rechtsanwalts für die Vertretung vor Gericht bemisst sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder ebenfalls auf Grundlage einer Honorarvereinbarung.
Alle Vergütungsvarianten verstehen sich zuzüglich Auslagen (z.B. Kopien, Porto etc.) sowie der jeweils gültigen Umsatzsteuer.
Gern berate ich sie vorab auf Ihren Wunsch über die entstehenden Kosten Ihres Rechtsstreits.