– Ehescheidung
Die Entscheidung zur Scheidung: Ein schwerer Schritt – Ihre Unterstützung bei jedem weiteren
Der Entschluss, eine Ehe zu beenden, ist oft herausfordernd. Bei allen folgenden Schritten stehe ich Ihnen als erfahrene Fachanwältin für Familienrecht zur Seite – beratend als auch vertreten, damit Sie sicher und kompetent durch das Scheidungsverfahren gehen.
Im Scheidungsverfahren vor dem Amtsgericht – Familiengericht – herrscht Anwaltszwang. Das bedeutet, dass Scheidungsanträge sowie andere Anträge im Verfahren ausschließlich durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt eingereicht werden können.
Unterlagen für den Scheidungsantrag
Für die Einreichung eines Scheidungsantrages werden folgende Unterlagen benötigt:
- Schriftliche Prozessvollmacht
- Heiratsurkunde oder eine vom Standesamt beglaubigte Kopie
- soweit vorhanden: Geburtsurkunden der gemeinsamen Kinder, Ehevertrag, sonstige Vereinbarungen zur Regelung der Trennungs- und Scheidungsfolgen z.B. Vereinbarungen über die Teilung des Hausrats
- Einkommensunterlagen zur Überprüfung der aktuellen Einkommenssituation sowie eventueller Unterhaltsansprüche bzw. –verpflichtungen
- Nachweise einer betrieblichen oder privaten Altersversicherung
Zur Regelung des Versorgungsausgleichs ist ein gesonderter Fragebogen erforderlich, der jedoch nicht zwingend mit dem Scheidungsantrag eingereicht werden muss. Für eine beschleunigte Abwicklung empfiehlt es sich jedoch, diesen Fragebogen so früh wie möglich bei Gericht einzureichen.