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BGH stärkt Rechte von Ehegatten bei Nutzung der Ehewohnung nach Trennung
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem wegweisenden Beschluss vom 27. November 2024 (BGH, Beschluss vom 27. November 2024 – XII ZB 28/23 – zuvor OLG München, AG München) die Rechte von Ehegatten bei der Nutzung der gemeinsamen Wohnung nach einer Trennung präzisiert.
Das Gericht entschied, dass die Zahlung einer Nutzungsentschädigung für den in der Ehewohnung verbliebenen Ehegatten unter bestimmten Umständen nicht gerechtfertigt ist.
Kernpunkte des Beschlusses:
1. Keine Nutzungsentschädigung bei Berücksichtigung im Trennungsunterhalt:
Wenn der Wohnvorteil des in der Ehewohnung verbliebenen Ehegatten bereits im Rahmen einer Unterhaltsregelung berücksichtigt wurde, sei es durch Vereinbarung oder gerichtliche Entscheidung, entfällt in der Regel der Anspruch auf Nutzungsentschädigung.
2. Prüfung hypothetischer Unterhaltsansprüche:
Fehlt eine Unterhaltsregelung, muss das Gericht prüfen, ob dem in der Wohnung verbliebenen Ehegatten hypothetische Ansprüche auf Trennungsunterhalt zustehen würden. Diese Prüfung ist für die Billigkeitsabwägung bei der Entscheidung über eine Nutzungsentschädigung (hypothetische) relevant.
Der BGH hat mit diesem Beschluss die bisherige Rechtsprechung weiterentwickelt und klargestellt, dass die finanzielle Situation beider Ehegatten nach der Trennung ganzheitlich betrachtet werden muss. Dies soll eine faire Lösung für beide Parteien gewährleisten und verhindert, dass der ausziehende Ehegatte doppelt belastet wird.
Dieser Beschluss ist besonders relevant für Paare, die sich in Trennungssituationen befinden und Fragen zur Nutzung der gemeinsamen Wohnung klären müssen. Er unterstreicht die Bedeutung einer umfassenden Betrachtung der finanziellen Verhältnisse beider Ehegatten im Trennungsfall.
Quelle: bundesgerichtshof.de