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Autor: Kristin Milhahn

Scheidung

18.11.2013 Allgemein Keine Kommentare

Der Entschluss zu einer Scheidung ist oft der schwerste Schritt. Bei allen weiteren folgenden Schritten stehe ich Ihnen gerne beratend und vertretend zur Seite.

Im Scheidungsverfahren vor dem Amtsgericht – Familiengericht – besteht Anwaltszwang, dass heißt einen Scheidungsantrag und andere Anträge im Scheidungsverfahren können nur durch einen Rechtsanwalt gestellt werden.

Für die Einreichung eines Scheidungsantrages werden folgen Unterlagen benötigt:

    • Schriftliche Prozessvollmacht
    • Heiratsurkunde oder eine vom Standesamt beglaubigte Kopie
    • Soweit vorhanden: Geburtsurkunden der gemeinsamen Kinder, Ehevertrag, sonstige Vereinbarungen zur Regelung der Trennungs- und Scheidungsfolgen z.B. Vereinbarungen über die Teilung des Hausrates
    • Versicherungsnummer der Sozialversicherung
    • Einkommensunterlagen zur Überprüfung der aktuellen Einkommenssituation sowie eventueller Unterhaltsansprüche bzw. –verpflichtungen
    • Nachweise einer betrieblichen oder privaten Altersversicherung

 

Zur Regelung des Versorgungsausgleichs ist ein gesonderter Fragebogen auszufüllen. Dieser muss nicht mit dem Scheidungsantrag bei Gericht eingereicht werden. Er kann auch später noch nachgereicht werden. Es beschleunigt jedoch das Scheidungsverfahren, wenn die Fragebögen beider Eheleute so bald wie möglich beim Gericht eingehen.